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Sportwetten-Konzessionen: Vergabe nun endgültig gestoppt

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Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat das Vergabeverfahren für Sportwettenkonzessionen in Deutschland mit seiner Entscheidung am Freitag, den 16. Oktober 2015 nunmehr endgültig gestoppt. Am Freitag, den 16. Oktober 2015 hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel die erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichtes in Wiesbaden vom 16.04.2015 und vom 05.05.2015 bestätigt, womit das Vergabeverfahren für die Sportwettenlizenzen nun endgültig vor dem Aus steht. Nach Ansicht des VGH in Kassel ist das Vergabeverfahren für Sportwettenkonzessionen in der Bundesrepublik in seiner bisherigen Form fehlerhaft und intransparent. Außerdem ist das Glücksspielkollegium nach Auffassung der Richter verfassungswidrig und wird daher als undemokratisches Organ eingestuft.

Die Entscheidung des VGH ist unanfechtbar

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel ist unanfechtbar und weitreichend, denn nach Aussage der Richter ist derzeit keine rechtswirksame Regulierung in Bezug auf das Glücksspiel möglich. Hierfür müssten zunächst die aktuell geltenden Gesetze verändert werden. Dies wiederum setzt eine Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrages voraus.

Jan Bolz, CEO von Tipico Co.Ltd, kommentierte die Entscheidung des VGH wie folgt: „Wir begrüßen diesen Beschluss sehr, denn er bestätigt einmal mehr unsere Rechtsauffassung. Wir sind nun an einem Punkt, wo es einer praktikablen politischen Lösung bedarf. Deutschland braucht einen regulierten Sportwettenmarkt. Diese Regelung muss fair und transparent gestaltet werden. Integre private Anbieter wie Tipico haben einen Anspruch auf nachhaltige Rechtssicherheit. Nicht zuletzt im Interesse der zahlreichen Kunden“.

Die Neuregulierung des Glücksspielmarkts

Der Glücksspielmarkt in Deutschland ist rechtlich gesehen zwar streng reguliert, in der Praxis jedoch bleibt viel Spielraum für Zwielichtigkeit und schafft viel Raum für illegale Anbieter. Für Professor Dr. Tilman Becker, Glücksspiel-Experte an der Universität in Hohenheim, ist der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs eine Chance, das geltende Recht nunmehr auch umzusetzen. Nach seiner Meinung sollte es eine Glücksspielkommission geben, die weitreichendere Befugnisse haben sollte, als das bisherige Kollegium, um gegen unlautere Machenschaften vorgehen zu können. „Der Glücksspielstaatsvertrag von 2012 sah zwar erstmalig ein koordiniertes Vorgehen der Bundesländer gegen illegale Anbieter vor, doch das funktionierte leider nicht“, so der Experte.

Nach Beckers Ansicht sollte eine wesentlich effizientere Glücksspielkommission eingesetzt werden. Sie sollten in der Lage sein, wirkungsvollere Kontrollen auszuüben und die Zahlungsströme zu illegalen Anbietern zu blockieren. „Ziel ist es, die legalen Anbieter auf der einen Seite möglichst wenig einzuschränken, aber auf der anderen Seite möglichst viel für Jugend- und Spielerschutz zu tun“, erklärte Becker. In Deutschland verhält es sich inzwischen so, dass fast der gesamte Umsatz von illegalen Anbietern generiert wird. Becker ist der Auffassung, dass der Glücksspielmarkt in Deutschland in Zukunft nur dann erfolgreich reguliert werden könne, wenn hierfür die institutionellen Voraussetzungen geschaffen würden. Das ursprüngliche Glücksspielkollegium, das aus einem einzigen Referenten aus jedem Bundesland bestand, die zumal auch noch mit anderen Aufgaben betraut waren, war von Beginn an zum Scheitern verurteilt.

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About Philipp Dresner

Ich beschäftige mich schon seit fast 10 Jahren mit Sportwetten und habe seitdem viele positive und natürlich auch negative Erfahrungen gesammelt. Auf Sportwetten-Bonus.net möchte ich mein Wissen rund um Sportwetten und Wettanbieter veröffentlichen und dir als Anfänger oder Fortgeschrittener dabei helfen, deine Wetten erfolgreich zu gestalten.
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